Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitgliederversammlung der Aids-Hilfe beider Basel
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Aids-Hilfe beider Basel (AHbB). Sie ist in den Statuten der AHbB geregelt und wird gemäss den dort festgelegten Bestimmungen einberufen und durchgeführt.
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet am 16. Juni 2026 am Nachmittag in Basel statt.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand gemäss den Statuten. Die Einladung wird den Mitgliedern unter Einhaltung der statutarischen Frist zugestellt und enthält die vollständige Traktandenliste.
Zuständigkeit der Mitgliederversammlung (gemäss Statuten)
Gemäss den Statuten der AHbB obliegen der Mitgliederversammlung insbesondere folgende Aufgaben:
• Wahl und Abberufung des Vorstandes
• Genehmigung des Jahresberichts
• Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Organe
• Festsetzung der Mitgliederbeiträge
• Entscheid über die Aufnahme von Mitgliedern
• Beschlussfassung über grundlegende Vereinsangelegenheiten gemäss Statuten
Mitgliedschaft und Stimmrecht
Das Stimmrecht sowie die Teilnahme an der Mitgliederversammlung richten sich nach den Bestimmungen der Statuten.
Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht gemäss den statutarischen Vorgaben auszuüben.